Corona-Isolationspflicht läuft in Sachsen-Anhalt aus

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich in Sachsen-Anhalt bald nicht mehr verpflichtend isolieren. Die Isolationspflicht wird in Sachsen-Anhalt Ende Januar aufgehoben. Das teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag mit. Der entsprechende Erlass zum Vorgehen der Gesundheitsbehörden bei Absonderungsanordnungen von Corona-Infektionen werde nach Ablauf des 31. Januar 2023 nicht erneut verlängert.
Corona-Schnelltests mit positivem (l) und negativem Ergebnis liegen auf einem Tisch. © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

«Wir haben eine gute Impfquote und Grundimmunität in der Bevölkerung. Auch mit Blick auf die aktuelle Infektionslage halte ich das Auslaufen der Isolationspflicht für vertretbar», sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Zudem bleibe Sachsen-Anhalt damit im Gleichklang mit anderen Bundesländern, die ebenfalls die Isolationspflicht in den kommenden Wochen auslaufen lassen würden.

Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein hatten die Isolationspflicht für Corona-Infizierte im November aufgehoben. Thüringen will sie zum 3. Februar aufheben. In Niedersachsen und Bremen soll sie ebenfalls ab dem 1. Februar aufgehoben werden. Grimm-Benne appellierte dennoch, dass sich Personen mit Symptomen testen und im Krankheitsfall zu Hause bleiben sollten, um Kontakte zu reduzieren.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums gelten in Sachsen-Anhalt aktuell die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) für Infizierte und Kontaktpersonen. Das bedeutet, dass im Fall einer Corona-Erkrankung eine Pflicht zur fünftägigen Isolation besteht. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Regelungen für Infizierte und Kontaktpersonen in ihren entsprechenden Allgemeinverfügungen berücksichtigt.

Bereits im Dezember war in Sachsen-Anhalt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs entfallen. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Fernverkehr, das regelt das Bundesinfektionsschutzgesetz. Es schreibt auch vor, dass FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen getragen werden müssen.

© dpa
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