Wichtig sei, dass nicht nur fachlich gute Juristen ausgebildet werden, sondern auch ethisch verantwortungsbewusste, betonte Burgdorf. Ziel sei ein «Stoppsignal im Kopf», wenn beispielsweise ein Haftgrund nicht vorliege oder ein Fall nicht ausreichend ausermittelt sei, eine Entscheidung nicht zu unterschreiben.
Die angehenden Juristinnen und Juristen sind Burgdorf zufolge ungefähr Mitte 20 alt und hätten «viel Abstand» zur Geschichte der deutschen Teilung. Die ersten 50 künftigen Führungskräfte hätten sich im April mit Fällen aus DDR-Akten befasst. Zudem hätten sie Stasi-Archive und Gedenkstätten besucht, es gab Zeitzeugengespräche. Beispielsweise Rehabilitierungsfälle aus der DDR-Zeit beschäftigen die Justiz noch heute.
Die Aufarbeitungsbeauftragte des Landes, Neumann-Becker betonte, dass Rechtsstaatlichkeit keine Selbstverständlichkeit sei. Mit den Pflichtmodulen in der Juristenausbildung solle ein Beitrag geleistet werden, um zu zeigen, dass das Thema nicht abstrakt sei und wie Justiz missbraucht und eingesetzt werden könne, um Unrecht durchzusetzen.