Die zuständige Versammlungsbehörde des Landratsamts Bautzen habe noch keine Entscheidung getroffen, die gerichtlich überprüft werden könnte, schrieb die 6. Kammer. Es gebe weder ein Verbot, sich auf dem Versammlungsgelände aufzuhalten und es zu betreten, noch Platzverweise oder einen Beschluss zur Auflösung der Versammlung. Vielmehr seien Holzfällungen in der Nähe geplant und am 15. Februar eine Kontrolle hinsichtlich der Auflagen einer Allgemeinverfügung vom 18. Mai 2022. Von deren Ergebnis hänge dann das weitere Vorgehen ab.
Im Protestcamp wurde die Entscheidung des Gerichts mit Erleichterung aufgenommen, da man hier eine Räumung schon am Mittwoch befürchtet hatte. Zum einen herrsche nun Klarheit, zum anderen habe das Gericht Einsicht in bislang verschlossene Akten von Sachsenforst gestattet, teilten die Organisatoren mit. Das Waldstück ist in Landesbesitz. «Unsere Holzbaumhäuser sind unser zentrales Kundgebungsmittel. Mit ihnen verdeutlichen wir die dringend benötigte Bauwende: Weg von klimaschädlicher Betonproduktion aus Kies, hin zu moderner industrieller Holzbauweise im Rahmen nachhaltiger Forstwirtschaft», hieß es. Die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit bleibe die Voraussetzung, um sich weiter für den Schutz des Waldes, der Moore, des Grundwassers und des Klimas einzusetzen.
Im Waldstück Heidebogen bei Ottendorf-Okrilla demonstrieren seit etwa eineinhalb Jahren Naturschützer gegen Kiesabbau. Sie haben dort mehrere Baumhäuser errichtet. Nun soll dort gerodet werden. Das Unternehmen KBO Kieswerk verweist, wie Sachsens Wirtschafts- sowie Umweltministerium, auf die Rechtslage. Die betroffene Waldfläche ist Eigentum des Freistaates, der sie gemäß der Anfang der 1990er Jahre geschlossenen Verträge gerodet an das Kieswerk Ottendorf-Okrilla übergeben muss.