Hintergrund des Verfahrens sind die hohe Bezügen, die fünf Volkswagen-Betriebsräte zwischen 2011 und 2016 eingestrichen hatten. Der langjährige VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh kam etwa in bonusstarken Jahren auf bis zu 750.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft bewertete die Bewilligung dieser Gehälter als Untreue, weil VW Gewinn entgangen und so auch die Zahlung von Steuern vermindert worden sei. Den Schaden für VW bezifferte sie auf über fünf Millionen Euro
Das Landgericht hatte die vier Manager - darunter die Ex-VW-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing - freigesprochen, weil keinem der Vorsatz für eine Untreue nachweisbar gewesen sei. Die Angeklagten seien irrtümlich davon ausgegangen, mit ihren Entscheidungen zu den Betriebsratsgehältern keine Pflichten zu verletzen. Ob das Urteil Bestand haben kann, muss nun der BGH entscheiden.