«Bundesweit werden Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert. Das schlägt sich auch in der Rechtslage nieder: Abbrüche sind keine Kassenleistung, Länder dürfen Abbrüche nicht fördern», erklärte die Abgeordnete Sarah Buddeberg. Die Rechtslage für die Länder, die eine Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch sicherstellen sollen, sei noch unklar. Das wolle man mit dem Gesetzentwurf ändern.
Linke-Gesundheitsexpertin Susanne Schaper verwies noch auf einen anderen Aspekt. Methoden für Schwangerschaftsabbrüche seinen kein fester Bestandteil des Medizinstudiums. «Auch deshalb rechnen Sachverständige damit, dass sich die Versorgungslage verschlechtert. Wir wollen eine Unterversorgung - vor allem in ländlichen Gebieten - rechtzeitig abwenden. Schwangere sollen keine Tagesreisen unternehmen müssen, um einen Abbruch vorzunehmen.»
Jede ungewollt Schwangere müsse Zugang zu jeder Möglichkeit des Abbruchs haben - ob ambulant oder stationär, medikamentös oder operativ - und sich darauf verlassen können, dass die Kosten übernommen werden.