Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen hatten nach Angaben der Ermittler gestanden. Mit zahlreichen Messerstichen sollen sie Luise am Samstag in einem abgelegenen Wald an der Grenze von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen getötet haben. Die beiden Mädchen sind nach geltender Rechtslage nicht strafmündig, sie können also für ihre Tat nicht vor Gericht gestellt und verurteilt werden.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte sich zu diesem Thema zurückhaltend gezeigt und vor politischen Schnellschüssen gewarnt. Zuvor hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gesagt, dass er trotz der abscheulichen Tat keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Kinder unter 14 Jahren würden zwar strafrechtlich nicht belangt, «aber unsere Rechtsordnung kennt andere Wege, um darauf zu reagieren, etwa das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht», hatte er gesagt.