Stadt Leipzig schränkt Versammlungsrecht am Wochenende ein
Vor dem Hintergrund der für Mittwoch geplanten Urteilsverkündung im Prozess gegen Lina E. und drei Mitangeklagte am Oberlandesgericht Dresden hat die Stadt Leipzig das Versammlungsrecht für das kommende Wochenende eingeschränkt. Laut Allgemeinverfügung sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, die sich inhaltlich auf den Prozess oder Angeklagte beziehen und nicht bis Mitternacht des 31. Mai bei der Versammlungsbehörde angezeigt wurden, und die Teilnahme daran untersagt, wie die Kommune am Dienstag mitteilte. Dies wurde auch im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht.
Nach Angaben des Rathauses wird maßgeblich durch Sympathisanten der Angeklagten für den sogenannten «Tag X» auch nach Leipzig mobilisiert. Es gebe auch Aufrufe zu Militanz und zum Teil massive Gewaltankündigungen. Die Stadt Leipzig als zuständige Versammlungsbehörde habe anhand der Gefahrenprognose zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung über eine Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit am 3. und 4. Juni entschieden.
Der Studentin Lina E. und drei Mitangeklagten werden Überfälle auf mutmaßliche Neonazis sowie die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.