Die Verteidigung sprach dagegen von einem Ausraster und bestritt, dass der Angriff geplant gewesen sei. Dann hätte er ganz klar einen anderen Zeitpunkt und eine andere Tatwaffe als das benutzte Schälmesser ausgewählt, betonte Rechtsanwalt Wolfgang Mond. Er beantragte eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.
Der Angeklagte selbst hatte im Prozess den Angriff eingeräumt und am Mittwoch beteuert: «Es tut mir leid, was passiert ist.» Laut Anklage hatte er versucht, das Mädchen zu küssen. Als sie sich wehrte soll er gesagt haben: «Wenn ich dich nicht haben kann, kriegt dich keiner. Du wirst jetzt sterben.» Dann soll er in einem Kellerraum ein Messer gezückt, ihr in Hals und Brust gestochen und sie danach sich selbst überlassen haben. Das Mädchen wurde später notoperiert und lag mehrere Tage im künstlichen Koma.
Der Fall wird seit Mitte Januar am Landgericht Chemnitz verhandelt, am Mittwochnachmittag sollte das Urteil gesprochen werden.