Der 22-Jährige starb den Angaben zufolge an oder in der Nähe des Tatorts, er wurde leblos am Vormittag des 28. Januar in dem Park entdeckt. Den Angaben zufolge stellte sich der Beschuldigte, ein Deutscher, selbst der Polizei. Nach derzeitigem Ermittlungsstand könne das Vorliegen einer Notwehrsituation nicht ausgeschlossen werden, hieß es. Es bestehe deshalb nur ein Anfangsverdacht, sodass Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls nicht vorliegen, wie es hieß.
Weitere Angaben zu den Hintergründen machte die Staatsanwaltschaft nicht und verwies auf die laufenden Ermittlungen.