Polizei hält Landtagsabgeordnete auf Demo in Leipzig fest

Bei einer Demonstration zum Weltkindertag in Leipzig ist die Polizei mit der sächsischen Linken-Landtagsabgeordneten Juliane Nagel aneinandergeraten. Die Polizei Sachsen teilte dazu am Donnerstagabend auf Twitter mit: «Es steht die Störung einer Amtshandlung im Raum. Aktuell laufen zu den genauen Umständen Prüfungen.» Ein Polizeisprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur, es habe sich nicht um eine Festnahme gehandelt. Nagel sei «Teil einer polizeilichen Maßnahme geworden». Es stehe der Vorwurf eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte im Raum. «Die genauen Umstände zum Sachverhalt sind Bestandteil derzeitiger Ermittlungen», teilte die Polizei mit.
Juliane Nagel
Die Politikerin Juliane Nagel steht vor einer Fotowand. © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Nagel ist auch Stadträtin in Leipzig und hatte die Demonstration aus Anlass des Kindertages angemeldet. Die Politikerin äußerte sich am späteren Abend in einem per Twitter verbreiteten Video. Sie habe beobachtet, wie die Polizei die Identitäten zweier Menschen festgestellt habe, und sei dann selbst in den Fokus geraten. «Ich stand dort, ein Polizeibeamter hat mich erst beleidigt oder beschimpft. Dann hat er mich aus dem Weg geschubst. Dann ist ihm eingefallen, dass ich ihn angeblich tätlich angegriffen haben soll.»

Sie sei in Handschellen gelegt und relativ brutal zu einem Polizeiauto geschleppt worden. «Im Polizeiauto ist mir auch gesagt worden, dass es den Beamten scheißegal ist, ob ich eine Abgeordnete bin.» Dann habe ihre Anwältin Telefonate geführt und die Polizei darauf hingewiesen, «dass sie so nicht vorgehen kann», sagte Nagel. Sie sei schließlich nach einer Identitätsfeststellung wieder freigelassen worden.

Laut Polizei waren rund 170 Teilnehmer auf der Demo, einige von ihnen waren demnach vermummt. Die Versammlungsleiterin habe mehrmals auf die Versammlungsauflagen hinweisen müssen. Vereinzelt sei auch Pyrotechnik gezündet worden. Nach Angaben der Polizei gab es Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und wegen Widerstands gegen Polizeibeamte.

© dpa
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