In Sachsen werden solche Verdachtsfälle seit 2017 erfasst. Inzwischen ist dafür eine Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung zuständig. Nach Angaben von Schuster hat sie seither insgesamt 66 Sachverhalte registriert. Da von einem Fall auch mehrere Personen betroffen sein können, resultierten daraus 71 Prüffälle. 40 Verfahren sind inzwischen abgeschlossen, teilte das Ministerium mit. Sie hätten zu sechs Entlassungen, vier Geldbußen, drei Verweisen und zwei Kürzungen der Dienstbezüge geführt. Hinweise zu extremistischen Netzwerken in der Polizei gebe es bislang nicht.
«Leider gibt es solche Fälle innerhalb der sächsischen Polizei – das ist nicht tolerierbar! Wir gehen damit so transparent wie nur möglich um», erklärte der Minister. Zugleich stellte Schuster die Relation her: «Ich möchte allerdings auch betonen, dass von 15.500 Polizeibediensteten über 99 Prozent mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen.»