Die Regelungen sehen dem Ministerium zufolge unter anderem eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen vor. Zudem regele die Verordnung die Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Demnach müssen ungeimpfte Mitarbeitende in Krankenhäusern zweimal wöchentlich einen negativen Test vorlegen. Gleiches gilt für geimpfte oder genesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen. Die übrigen Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher der Einrichtungen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.