Tierschützer: Keine «weidgerechte Jagd» bei Sachsenforst

Ein Tierschutzverein soll «wegen nicht weidgerechter Jagd» eine Strafanzeige gegen den Staatsbetrieb Sachsenforst erstattet haben. Sachsenforst weist die erhobenen Vorwurfe zurück und zieht nun seinerseits eine Anzeige gegen die Tierschützer in Betracht.
Eine Jägerin lädt ihre Jagdwaffe mit bleifreier Jagdmunition. © Wolfgang Kumm/dpa/Symbolbild

Im Konflikt um die Jagd auf Rotwild im Erzgebirge soll der Verein Wildtierschutz Deutschland eine Strafanzeige gegen den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) erstattet haben. Grund hierfür seien unter anderem Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, das Bundesjagdgesetz und das Sächsische Jagdgesetz, teilte der Verein am Dienstag mit. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Chemnitz liege bislang keine Anzeige vor. Allerdings könne es einige Tage dauern, bis Anzeigen erfasst und an den zuständigen Dezernenten weitergeleitet werden, hieß es. Der SBS wies die Vorwürfe zurück.

Der Verein Wildtierschutz Deutschland behauptet unter anderem, dass eine Bejagung mit einem Großgebot an Schützen, Treibern und Hunden in den Wintermonaten mit den Grundsätzen deutscher Weidegerechtigkeit nicht vereinbar sei. Das Wild hätte aufgrund der organischen Winterruhe nämlich kaum Chancen, der Jagd zu entkommen und erleide demnach «unnötige Qualen». Zudem sei auch die Erlegung von zur Aufzucht von Jungtieren erforderlichen Elterntieren nicht regelkonform.

Der Staatsbetrieb teilte in einer schriftlichen Stellungnahme mit, dass er die Jagd im Staatswald nach allen gesetzlichen Vorgaben vorbildlich und «transparent nach hohen Standards unter anderem des Tier- und Jagdschutzes» ausübe. Demnach seien die Vorwürfe aus Sicht des SBS haltlos. Aufgrund der wiederholten Falschbehauptungen prüfe Sachsenforst, seinerseits Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung zu stellen.

© dpa
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