Mit dem Gesetz sollen etwa die Autonomie der sächsischen Hochschulen weiter ausgebaut und die Kompetenzen der Gremien besser ausbalanciert werden. Zudem werden die Rechte der Beschäftigten gezielt gestärkt - etwa mit einer nun gesetzlich verankerten Interessensvertretung für die Doktoranden und Doktorandinnen.
Es werden auch neue Personalkategorien geschaffen - «als attraktive Wege neben der klassischen Professur», so das Ministerium. Als Lektorin oder Lektor werde es die Möglichkeit geben, selbständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. Zudem gibt es künftig Wissenschaftsmanager und Tandemprofessuren.
Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Friedel, sagte, die Arbeits- und Studienbedingungen in der Wissenschaft hätten sich in den vergangenen Jahren stark verändert. «Da passen die alten Regeln oft nicht mehr.» Deshalb gebe es nun ein Update des Gesetzes, hin zu einem modernen Auftrag sowie neuen Möglichkeiten, um Beteiligung und Mitsprache zu organisieren.
Die hochschulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Claudia Maicher, sagte: «Mit dem neuen Hochschulgesetz gehen wir heute einen großen Schritt für eine zeitgemäße und zukunftssichere Hochschullandschaft.»
Die Linken-Fraktion begrüßte das Gesetz zwar, äußerte aber auch Kritik an der Regierungskoalition. «An anderen Punkten verhindert die Koalition Lösungen», sagte Linken-Abgeordnete Anna Gorskih. Sachsen bleibe etwa eines der wenigen Bundesländer, die Langzeit- und Zweitstudiengebühren erheben.