Bei der weiteren Befragung des ersten der geständigen Angeklagten im Prozess zum Juwelendiebstahl aus dem Dresdner Grünen Gewölbe sind viele Detailfragen der Staatsanwaltschaft unbeantwortet geblieben. So machte der 29-Jährige am Freitag keine Angaben, wo der verbliebene Schmuck aufbewahrt wurde. Er brauche Dritte nicht zu belasten, erklärten die Verteidiger des ältesten der sechs Beschuldigten. Auch dazu, wer das Fahrzeug am ersten Weihnachtsfeiertag 2019 auf einem Berliner Polizeigelände in Brand setzte, machte er keine Angaben.
Der Wagen war Mitte Dezember 2019 mit falschen Kennzeichen in der Hauptstadt aufgefallen und auf das Areal gebracht worden. Ein Zusammenhang mit dem Dresdner Fall ergab sich erst nach der Brandstiftung. Die Kriminaltechnik fand in dem Auto DNA von drei der Angeklagten - und winzige Glassplitter der zertrümmerten Museumsvitrine. Der 29-Jährige hatte sich im Januar als einer der beiden Juwelendiebe vor Gericht zu erkennen gegeben und zudem erklärt, zusammen mit einem der Mitangeklagten in der Tiefgarage eines Dresdner Wohnhauses ein Fluchtauto entflammt zu haben.
Am 40. Verhandlungstag teilte die Jugendkammer mit Verweis auf einen Adhäsionsantrag des Freistaates mit, dass sie dessen Anspruch auf Schadenersatz bezüglich des Schmucks feststellen werde. Die Ermittlung der Höhe des einzuziehenden Wertersatzes aber «würde dieses Verfahren erheblich verzögern», sagte der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel. Eine Vertreterin vom Landesamt für Steuern und Finanzen bezifferte die Summe bezogen auf die zurückgegebenen Objekte mit über 25,5 Millionen Euro.
Der Kunstdiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Laut der Anklage erbeuteten die Täter 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro und hinterließen mehr als eine Million Euro Schaden. Seit einem Jahr müssen sich sechs junge Männer zwischen 23 und 29 Jahren dafür verantworten - unter anderem wegen schwerer Brandstiftung.
Im Januar hatten fünf von ihnen zugegeben, an dem Coup oder der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein. Vier von ihnen stimmten einer zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht geschlossenen Verständigung zu. Ihnen steht nach Rückgabe des Großteils der Beute und «glaubhaften» Geständnissen eine geringere Strafe in Aussicht - allerdings müssen sie Dritte nicht belasten.
Der Prozess wird am 24. Februar fortgesetzt.