Kritik an der 200-Euro-Entlastung: zu wenig, zu spät

Seit Mittwoch können Studentinnen und Studenten sowie Fachschüler eine Einmalzahlung zur Abfederung der hohen Energiepreise beantragen. Allerdings hält sich die Euphorie in Grenzen.
Studierende
Die Studierenden sitzen bei einer Vorlesung in einem Hörsaal. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) hat die Art der Auszahlung der Soforthilfe für Studierende und Fachschüler zur Abfederung der hohen Energiepreise kritisiert. «Wir halten die Entscheidung, die 200 Euro nur auf Antrag auszuzahlen, für einen großen Fehler», sagte KSS-Referent Paul Steinbrecher am Mittwoch in Dresden. Dies sei besonders für die Studierende, die das Geld am dringendsten brauchen, eine fast unüberwindbare Hürde. Zudem mache das gewählte Verfahren mit einer sogenannten «Bund.ID» den Vorgang unnötig kompliziert.

Steinbrecher befürchte eine organisatorische Katastrophe bei der Antragsstellung. Mehr als 100.000 Studentinnen und Studenten sowie Fachschüler in Sachsen können seit Mittwoch eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Wenige Stunden nach dem Start war die dafür eingerichtete Seite «Einmalzahlung200.de» für kurze Zeit nicht erreichbar und gab eine Fehlermeldung aus. Nutzer landeten später wegen des großen Andrangs zunächst in einem digitalen Warteraum. Bund und Länder hatten die Seite eingerichtet und zuvor nach eigenen Angaben erfolgreich mit Tausenden Betroffenen getestet. Bundesweit haben etwa 3,5 Millionen Menschen Anspruch auf die 200 Euro.

KSS-Sprecherin Uta Lemke kritisierte, dass die Einmalzahlung für viele Studenten zu spät komme. «Wer die Nebenkostennachzahlung oder den vielerorts gestiegenen Semesterbeitrag nicht zahlen konnte, musste vermutlich jetzt schon das Studium abbrechen.» Eine schnelle, unbürokratische Hilfe, um durch den Winter zu kommen, sähe anders aus. Stattdessen fordert Lemke verlässliche Nothilfen - etwa gut ausgestattete Härtefalltöpfe an Sachsens Studierendenwerken, niedrige Essenspreisen in den Mensen sowie ein 29-Euro-Bildungsticket. Zudem brauche es eine reformierte Ausbildungsfinanzierung durch den Bund sowie einen studentischen Tarifvertrag für bessere Arbeitsbedingungen an sächsischen Hochschulen.

Beantragen können die Zahlung Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder «gewöhnlicher Aufenthalt» in Deutschland. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei Sozialleistungen angerechnet werden.

© dpa
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