«Das Maßnahmenpaket knüpft an die intensiv geführte rechtspolitische Debatte nach der Bundestagswahl im Herbst 2021. Diese kreiste um die Frage, ob es Abgeordneten nach Beendigung ihres Mandats gestattet sein muss, ohne weiteres in den öffentlichen Dienst zurückzukehren, wenn im Zuge ihrer politischen Arbeit erhebliche Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen sind», erklärte die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne). Einen Teil der Vorschläge hatte Sachsen bereits unlängst bei der Justizministerkonferenz eingebracht.
Hintergrund der Überlegungen ist auch der Fall des Richters und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier. Der Jurist hatte nach dem Verlust seines Mandats 2021 die Rückkehr in die sächsische Justiz beantragt. Das Dienstgericht für Richter hatte Maier im März vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte untersagt, bei vollen Bezügen. Es will am 1. Dezember über die vom Justizministerium «zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege» beantragte Versetzung von Maier in den vorzeitigen Ruhestand beraten.