Ministerin Meier ermutigt Bürger zur Schöffenwahl

An deutschen Gerichten haben neben Richtern auch Schöffen das Sagen. Als juristische Laien stehen sie den Profis zur Seite und entscheiden mit. Gefragt sind Menschenkenntnis und Entscheidungsfreude.
Blick auf den Eingang zu einem Gerichtssaal im Landgericht. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) hofft auf eine rege Beteiligung bei der anstehenden Schöffenwahl für die Gerichte des Freistaates. «Ich möchte jede und jeden, die oder der Interesse hat an dieser verantwortungsvollen und spannenden Tätigkeit, ermutigen, sich für das Amt zu bewerben. Rechtsstaat und Demokratie brauchen Menschen, die vor Ort in ihren Gemeinden Verantwortung in der und für die Gesellschaft übernehmen», erklärte die Ministerin. Schöffinnen und Schöffen würden einen enorm wichtigen Beitrag für den Rechtsstaat leisten.

«Als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes entscheiden sie am Ende eines Strafprozesses gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld einer angeklagten Person. Schöffinnen und Schöffen sind somit der Garant dafür, dass die Justiz im Bereich der Strafrechtspflege das Urteil nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk spricht», hob die Ministerin hervor. Die Schöffinnen und Schöffen werden in den kommenden Monaten für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Angestrebt wird ein ausgewogenes Verhältnis bei Alter und Geschlecht.

Laut Justizministerium blieb die Zahl der Schöffinnen und Schöffen in den vergangenen Jahren nahezu konstant. 2021 begleiteten 3404 Frauen und Männer ein solches Amt als Haupt- und Ersatzschöffen beziehungsweise Jugendhaupt- und Jugendersatzschöffen. In den beiden Jahren zuvor waren es 3407 und 3469. Ende 2022 seien bei den Gemeinden bereits verschiedene Initiativbewerbungen eingegangen, hieß es. Das Interesse der Bevölkerung an einer Mitwirkung bei Rechtsprechung «im Namen des Volkes» sei unverändert groß.

Auch das Bundesjustizministerium wirbt derzeit unter dem Slogan «Der Rechtsstaat braucht dich» für die Schöffenwahl. «Deine Meinung ist wichtig. Dein gesunder Menschenverstand gesucht. Dein Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewirb dich für das Schöffenamt», heißt es auf einer Website des Ministeriums. Als Schöffin oder Schöffe leiste man einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Interessant sei das Amt außerdem: «Du bist ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses - von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilst du gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.»

Allerdings ist die Bewerbung für das Schöffenamt auch an Bedingungen geknüpft. Interessenten müssen über 25 und unter 70 Jahre alt sein. Stichtag ist hierbei der 1. Januar 2024, der Beginn der Amtsperiode. Eine weitere Voraussetzungen ist die deutsche Staatsbürgerschaft, die Bewerber müssen zudem straffrei sein. Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist nicht erforderlich.

© dpa
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