Die Polizei rät, nur zweifelsfrei geprüftes Feuerwerk zu nutzen. «Auch durch das Bündeln, Öffnen oder «Frisieren» von Feuerwerk passieren jährlich Dutzende schwere Unfälle.» Vom Herumbasteln an Pyrotechnik sei unbedingt abzusehen. Die Finger sollten auch von vermeintlichen Blindgängern gelassen werden.
«Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände», warnte die Polizei. Das Mindestalter für Feuerwerk der ungefährlichsten Kategorie F1 liege bei 12 Jahren. Jeder sollte daher ein besonders wachsames Auge auf Kinder haben. Und grundsätzlich sollte Feuerwerk auch nicht auf dem Balkon gezündet werden.
Laut Polizei wurden in den ersten elf Monaten dieses Jahres 957 Straftaten mit Bezug zu Pyrotechnik registriert (Vorjahreszeitraum: 785). Dabei sei es etwa um gefährliche Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Straftaten gegen das Sprengstoffgesetz gegangen. Häufig würden etwa Briefkästen und Automaten angegriffen. Mitunter werde Pyrotechnik auch unerlaubt bei Fußballspielen oder Demonstrationen mitgeführt und gezündet, hieß es.