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Innenausschuss zum Polizeivorgehen: «Viele Fragen offen»

Der sächsische Innenausschuss hat am Montag über die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes nach dem Urteil gegen die Linksextremistin Lina E. diskutiert. Nach einer mehr als sechs Stunden langen Tagung bleiben weiterhin viele Fragen offen.
Landtag Sachsen
Blick in den Plenarsaal des Sächsischen Landtags. © Robert Michael/dpa

Eingekesselt von der Polizei - bis zu elf Stunden lang, ohne die Möglichkeit, auf die Toilette zu gehen und ohne ausreichende Nahrungsversorgung. So lautet der Vorwurf von Demonstranten, über den der Innenausschuss des sächsischen Landtags am Montag in Dresden beraten hat. Aus Sicht des Innenministeriums hat es aber während der Polizeieinsätze bei den Demonstrationen gegen die Verurteilung der Linksextremistin Lina E. keine grundsätzlichen taktischen Fehler gegeben. «Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Einsatzführung die verhältnismäßigste Möglichkeit war, in Leipzig keine Scherben-Demo zu haben», sagte der sächsische Innenminister Armin Schuster.

Dass an dem betreffenden Wochenende in Leipzig so viele Veranstaltungen gleichzeitig stattfinden konnten, war aus Sicht des CDU-Politikers «das Ergebnis eines sehr professionellen Polizeieinsatzes».

In Leipzig hatte es am Samstag vor gut einer Woche nach dem Urteil gegen Lina E. wegen linksextremistischer Gewalttaten heftige Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten gegeben. Die Einsatzkräfte kesselten einen Teil der Demonstranten ein. Sie sprachen von «massiven Ausschreitungen». Der Einsatz sorgte medial für viel Aufsehen und Kritik. Das stundenlange Festhalten von mehr als 1000 zum Teil minderjährigen Menschen könnte aus Sicht der Kritiker rechtswidrig gewesen sein.

Die geschlossene Sondersitzung des Landtagsausschusses zu dem Einsatz fand auf Antrag der Linken-, der AfD- und der CDU-Fraktion statt. Den Vorwurf, die Polizei habe eskaliert, um das Laufen der Demonstranten von vornherein zu verhindern, wies der Innenminister zurück.

Die Versammlungsbehörde und die Polizei reagierten aus seiner Sicht auf die angemeldete Versammlung mit Aufzug nicht brachial, sondern so angemessen und kooperativ wie immer. «Man hat versucht, diese Versammlung stattfinden zu lassen, indem man gesagt hat: kein Aufzug, aber eine stationäre Versammlung.» Die Stadt habe laut Schuster «alles versucht, Versammlungen zu ermöglichen».

Dass diese Versammlung komplett aus dem Ruder gelaufensei, habe nicht an der Polizei gelegen, sondern an den Übergriffen einiger gewaltbereiter Demonstranten - darunter war auch ein Angriff mit einem Molotowcocktail auf einen Beamten, den die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord einstuft.

Zudem seien die eingekesselten Menschen laut Schuster rechtzeitig aufgefordert worden, sich von den gewaltbereiten Demonstranten zu distanzieren. Eine elf Stunden dauernde Umschließung sei nicht das Ziel des Einsatzes gewesen. Dennoch werde das Innenministerium allen weiteren Fragen nachgehen.

Während CDU und AfD den Polizeieinsatz lobten, bleiben aus Sicht von Vertretern der Linken, Grünen und SPD weiterhin viele Fragen ungeklärt. Die Linken-Abgeordnete Kerstin Köditz kritisierte vor allem, dass es kaum Informationen zu den Zuständen im Kessel gegeben wurden. Zudem seien auch die Themen Nahrungsversorgung und Sanitäranlagen während der Einkesselung von der Polizei nicht detailliert erklärt worden. Straftaten gegen Polizisten hätten allerdings «bei einer Demonstration nichts zu suchen».

Auch der Abgeordnete Valentin Lippmann äußerte erheblichen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Polizeimaßnahmen an jenem Tag. «Die Versammlungsfreiheit ist am vergangenen Wochenende in Leipzig massiv entkernt worden», sagte der Grünen-Politiker. Die präsentierten Gefahrenprognosen, die Grundlage für Kontrollbereich und Allgemeinverfügung waren, hätten seine Partei zu keinem Zeitpunkt überzeugt. Lippmann sagte, er erwarte in einem freiheitlichen Rechtsstaat auch in schwierigen Lagen von der Polizei ein besonnenes Handeln und keine Machtdemonstration.

Der Polizeibeamte und SPD-Abgeordnete Albrecht Pallas machte deutlich: «Gewalt, insbesondere gegen Polizeibeamte, verurteile ich. Sie muss und sie wird strafrechtlich verfolgt werden.» Dies sei Aufgabe und Pflicht des Rechtsstaates. Es sei aber auch die Pflicht des Rechtsstaates, die Verhältnismäßigkeit zu wahren, insbesondere gegenüber Unbeteiligten und Minderjährigen. Die Innenausschusssitzung habe keine neuen Erkenntnisse gebracht, die die bisherigen Auffassungen widerlegt hätten.

© dpa
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