Land bei eigenen Grundsteuer-Erklärungen in Verzug

Das Land Sachsen wird die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärungen für etliche seiner eigenen Immobilien reißen. Wie die «Sächsische Zeitung» am Samstag berichtete, ist etwa der Staatsbetrieb Sachsenforst betroffen. Er verwalte rund 206.000 Hektar staatseigenes Grundvermögen verteilt auf 33.000 Flurstücke. Schwierige, teils ungeklärte Eigentumsverhältnisse bereiteten Probleme. So verwalte Sachsenforst viele Flurstücke mit Teileigentum. Das sei eine enorme Herausforderung bei den Erklärungen und führe dazu, dass die Frist nicht gewahrt werden könne, erklärte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums am Samstag auf Nachfrage.
Hartmut Vorjohann, Finanzminister von Sachsen. © Robert Michael/dpa/Archivbild

Die Frist für die Grundsteuer-Erklärungen endet am Dienstag (31. Januar). Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) hatte betont, dass es keine Fristverlängerung geben werde. Grundlage für die Neuregelung der Grundsteuer war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. So haben die Finanzämter in Sachsen rund zwei Millionen Immobilien und Grundstücke neu zu bewerten und Bescheide zu erlassen. Die genaue Höhe der Grundsteuer ist abhängig von sogenannten Hebesätzen, die von den Kommunen festgelegt werden. Die neue Grundsteuer wird dann ab 1. Januar 2025 fällig.

© dpa
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