Am Mittwoch waren die Wohnungen der Beschuldigten in Dresden, Falkenstein, Hoyerswerda und Borthen (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) durchsucht worden. Zeitgleich waren auch Exekutivmaßnahmen in Niedersachsen durchgeführt worden. Weitere Einzelheiten wurden nicht genannt.
Am 19. März 2020 hatte das Bundesinnenministerium die Organisation rechtskräftig verboten. Die Vereinigung richtete sich demnach gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Die Mitglieder des Vereins «bringen durch Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus ihre Intoleranz gegenüber der Demokratie deutlich zum Ausdruck», hieß es in der damaligen Begründung des Bundesinnenministeriums.