Köpping reagierte damit auf Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Er hatte am Mittwoch gesagt, es vom Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen zu wollen, wie es mit der Pflege-Impfpflicht weitergehen soll.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Die Gesundheitsämter können Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Corona-Impfung befreit. Die gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht läuft zum Jahresende aus.