Die Stadt hatte die geplante Demonstration am Samstag in Leipzig verboten, weil sie einen unfriedlichen Verlauf befürchtete. Diese Entscheidung wurde am Freitag durch das Verwaltungsgericht Leipzig bestätigt.
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht wegen Demoverbot
Beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen ist eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig zum Verbot der linksautonomen Demonstration zum «Tag X» eingegangen. Das erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Zuvor hatte «Legal Tribune online» darüber berichtet. Eine Entscheidung über die Beschwerde solle es noch in der Nacht geben.
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