Nach Auffassung der Stadt ist die für einen Weiterbetrieb notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) noch nicht rechtskräftig. Gegen die UVP hatte Zittau im vergangenen Herbst Klage eingereicht. Da darüber bislang nicht entschieden ist, kann nach Ansicht der Zittauer auch das Genehmigungsverfahren für den weiteren Betrieb noch nicht beendet sein. Man sei über die weitreichende Entscheidung auch nicht offiziell informiert worden, hieß es weiter.
Der Tagebau befindet sich in der Nähe von Zittau. Laut einer Studie könnte die ostsächsische Kommune bei einer Fortführung des Tagebaus bis zu einem Meter absinken. Zudem seien bei dem Genehmigungsverfahren Bedenken zur Grundwasser-, Feinstaub- und Lärmbelastung nicht beachtet sowie die Sanierung des Restlochs nach Ende des Kohleabbaus nicht mitbetrachtet worden, argumentiert die Stadt.
Die Ausbaupläne hatten auch zwischen Tschechien und Polen für Spannungen gesorgt. Tschechien hatte zunächst gegen die Pläne für Turow vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Im Februar 2022 kam es überraschend zu einer Einigung zwischen beiden Ländern. Der Vertrag sieht unter anderem den Bau eines Erdwalls gegen Lärm und Ausgleichszahlungen an Tschechien in Höhe von 45 Millionen Euro vor.