Anklagen und Strafbefehle gegen Klimakleber in Dresden

Gut drei Monate nach einer Straßenblockade in Dresden hat die Staatsanwaltschaft Dresden zwei sogenannte Klimakleber angeklagt und für vier weitere Strafbefehle beantragt. Im Ergebnis der Ermittlungen wegen des Verdachts der Nötigung wird den drei Männern und drei Frauen vorgeworfen, sich am Nachmittag des 8. Dezember 2022 mit der Hand oder beiden Händen kurz vor der Kreuzung zweier Verkehrsadern südlich des Stadtzentrums angeklebt zu haben. Ihr Ziel sei es gewesen, den Verkehr auf den vierspurigen Straßen zu stoppen. Betroffen von der Blockade waren den Angaben nach etwa 40 Fahrzeugführer.
Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Für vier Beschuldigte im Alter von 23 und 25 Jahren hat die Staatsanwaltschaft beantragt, je eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro zu verhängen. Gegen eine 21-Jährige und einen 41-Jährigen wurde Anklage zum Amtsgericht Dresden erhoben. Er ist als Einziger der Gruppe «bereits einschlägig vorgestraft».

© dpa
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