Das Leipziger Dienstgericht für Richter, das sich mit dienstrechtlichen Fragen beschäftigt, hatte Maier im März vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte untersagt. Es gab damit einem Eilantrag des Justizministeriums statt. Die Entscheidung ist zeitlich begrenzt bis zu einer Entscheidung über einen zweiten laufenden Antrag - nämlich Maier in den Ruhestand zu versetzen. Ein Richter müsse «nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb seines Amtes, auch bei politischen Betätigungen, sich so verhalten, dass das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit nicht gefährdet wäre», hieß es zur Begründung.
Maier wird vom Landesverfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft. Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete hatte sein Mandat bei der Wahl 2021 verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren.