Urteil: Personalratsvorsitzender muss Dienstzeiten beachten

Ein Personalratsvorsitzender darf laut einem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts nicht außerhalb der regulären Geschäftszeiten in das Dienstgebäude. Eine auf einem Sicherheitskonzept beruhende Zugangsregelung für die Gebäude sei gegenüber den Beschäftigten und auch gegenüber dem Vorsitzenden auf das notwendige Maß zu beschränken, heißt es in dem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil.
Eine Figur der blinden Justitia. © Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Der Personalratsvorsitzende hatte sich zuvor mit einem Antrag an das Gericht gewandt, um einen zeitlich unbeschränkten Zugang an allen Wochentagen zu dem Personalratsbüro geltend zu machen, da er sonst seine Aufgaben nicht innerhalb der durch die Dienstvereinbarung geregelten Arbeitszeit erledigen könnte. Das Gericht lehnte den Antrag unter anderem mit der Begründung ab, dass - anders als bei anderen Bediensteten - der Vorsitzende unter Berücksichtigung seiner Aufgaben keine eilbedürftigen Geschäfte zu erledigen habe, die einen generellen Zugang zum Gebäude erforderten. Mit einer Beschwerde kann die Entscheidung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz angefochten werden.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
People news
Adel: Jubelrufe und Fähnchen: Charles und Camilla in Berlin
Fußball news
Nationalmannschaft: Flicks Erkenntnisse nach Lektion - Kimmich setzt auf «Zeit»
Mode & beauty
Debatte um Kleidungsstück: Aufregerthema: Jogginghose in der Schule?
People news
Leute: Gedeon Burkhard ist mit zwei Frauen zusammen
Games news
Featured: PS-Plus-Games im April 2023: Diese Spiele sind dabei
Auto news
49 Euro pro Monat: Deutschlandticket vor dem Start: Was bekomme ich dafür?
Handy ratgeber & tests
Featured: Samsung Galaxy Watch4 zurücksetzen: So geht’s
Das beste netz deutschlands
Featured: Die Galaxy Watch4 ausschalten: Diese Wege führen zum Ziel