Konkret fordert die oppositionelle Union eine Änderung des Nahverkehrsgesetzes aus dem Jahr 2021, das seinerzeit den ÖPNV zu einer kommunalen Pflichtaufgabe machte. In dem Gesetz heißt es in Paragraf 5: «Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs sind die Landkreise und kreisfreien Städte (Aufgabenträger). Sie erfüllen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung in den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit.» Die CDU möchte diese Pflicht unabhängig von den Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit machen und sähe darin ein klareres Bekenntnis zu der Pflichtaufgabe und zur Beteiligung des Landes an der ÖPNV-Finanzierung.
Eder zeigte sich verwundert über den Zeitpunkt der CDU-Initiative. Noch seien die für die Kosten wichtigen Mindeststandards für den ÖPNV gar nicht festgelegt. Geschehen soll dies im Nahverkehrsplan. Den will die Landesregierung gemeinsam mit Kommunen, Nutzern und weiteren Beteiligten erarbeiten, vor kurzem war das Beteiligungsverfahren dazu gestartet worden. Nun in diesem Stadium das Nahverkehrsgesetz wieder aufmachen zu wollen, sei unsinnig, sagte Eder und betonte: «Wir sind voll im Zeitplan.»