Felsrutsch in Trier - Steine von Zaun aufgehalten

Am roten Felsen in Trier haben sich am Donnerstag mehrere größere Steinbrocken gelöst. Sie rutschten laut Polizei über einen Weinberg hinunter bis an einen Zaun vor der Bundesstraße 53. Bei dem Zaun, der das Gestein aufgehalten habe, handele es sich um einen speziellen Steinschlag-Zaun, der 2009 nach einem ähnlichen Ereignis aufgestellt worden sei, teilte der zuständige Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz in Koblenz mit.
Der Hinweis «Gefahr» leuchtet auf dem Dach eines Einsatzwagens der Polizei. © Jan Woitas/dpa/Symbolbild

Der Zaun sei durch den «akuten Steinschlag nicht unzulässig verformt» worden und werde - nach Räumung der Felsmassen - wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt. Zur Sicherung der Straße werde die abgegangene Felspartie geologisch untersucht, um möglichen weiteren Ereignissen frühzeitig begegnen zu können, sagte die LBM-Sprecherin.

Falls erforderlich sollten «noch akut bruchgefährdete Stellen» kontrolliert abgebrochen oder mit Nägeln und Seilen stabilisiert werden. Die Untersuchung sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Räumung und Reparatur am Zaun werde mehrere Tage dauern. Solange werde die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Strecke auf Tempo 30 begrenzt und der Hang täglich kontrolliert.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Musik news
NDR-Journalist: Peter Urban hört als Kommentator beim ESC auf
Fußball news
Nationalmannschaft: Can-Qualitäten wieder gefragt: «Ich liebe Zweikämpfe»
Das beste netz deutschlands
Featured: Smartphone-Faktencheck: Gerüchte und Hausrezepte für den Ernstfall – welche Tipps und Tricks helfen wirklich
Musik news
Popstar: Ed Sheeran: Alben bis über den Tod hinaus geplant
Gesundheit
Vorschriften beachten: Medikamentenkauf im Urlaub: Kammer rät zu Vorsicht
Testberichte
Im Test: Was der elektrische Renault Kangoo auf dem Kasten hat
Musik news
Kriminalität: Rapper 6ix9ine in Fitnessstudio angegriffen
Internet news & surftipps
Internet-Recht: Bekämpfung von Hass im Netz: Gericht gibt Netzwerken Recht