Der Landesnahverkehrsplan soll Mindeststandards für das ÖPNV-Angebot festschreiben. Im Nahverkehrsgesetz wurde der ÖPNV dafür zur kommunalen Pflichtaufgabe gemacht. Das Verkehrsangebot ist somit keine freiwillige Aufgabe mehr, die bei knappen Kassen unter den Tisch fällt. Landkreise und kreisfreie Städte sollen zunächst für ihr Gebiet lokale Nahverkehrspläne aufstellen oder sich für regionale Nahverkehrspläne zusammenschließen. Eder hatte angekündigt, der Nahverkehrsplan solle Ende 2023 stehen.
Der Fahrgastverband Pro Bahn drängt aufs Tempo und will, dass die Interessenverbände den Nahverkehrsplan mitentwickeln können. «Die Funktionsträger kennen oft gar nicht das, worüber sie reden», begründet dies der Landesvorsitzende Martin Mendel. Sein Ziel: Ein Landesfahrgastbeirat. Der Sozialverband VdK fordert auch klare Vorgaben für barrierefreie Busbahnhöfe und -haltestellen.