Dem Urteil zufolge tötete der Angeklagte mit deutscher Staatsangehörigkeit die Mitbewohnerin in dem Mietshaus im Mainzer Stadtteil Laubenheim mit einem Messer, um an das Auto der 41-jährigen Frau zu kommen. Daher habe er sie im April dieses Jahres am frühen Morgen in ihrer Wohnung überfallen. Obwohl er keinen Führerschein hatte, fuhr der Mann danach mit dem Wagen zu einer Internetbekanntschaft in die Nähe von Marburg.
Eine weitere Nachbarin, die während der Tat beunruhigende Geräusche aus der Wohnung gehört hatte, verständigte die Polizei, als sie den Täter beim Wegfahren mit dem Auto beobachtete. Der Angeklagte äußerte sich im Prozess nicht zu der Tat.