Im April 2022 hatte er bei einer Verkehrskontrolle gesagt, seit mehreren Jahren täglich Cannabis zu konsumieren. Ein Gutachten zu seiner Fahreignung bestätigte laut Gericht die regelmäßige Einnahme von Cannabis mit Suchtmerkmalen. Daraufhin verlor der Mann seinen Führerschein.
Zu Recht, befand das Verwaltungsgericht Trier. Die rechtlichen Vorgaben schlössen bei regelmäßigem Cannabiskonsum die Fahreignung aus. Um sie wiederzubekommen, müsse ein mindestens einjähriger Drogenverzicht nachgewiesen werden. Umstände für eine kürzere Wartezeit wegen einer früheren hinreichenden Entgiftung und Entwöhnung lägen beim Antragsteller nicht vor.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig - die Beteiligten können binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz einlegen. In der Bundespolitik gibt es kontrovers diskutierte Pläne zur Legalisierung von Cannabis.