Der Mann war in der Trierer Innenstadt viel zu schnell unterwegs gewesen, als er als den Fußgänger, der die Straße querte, erfasste. Das Opfer war auf die Motorhaube des Angeklagten geprallt und mitgeschleift worden. Laut Anklage erlitt der damals 21-Jährige «schwerste, lebensgefährliche Verletzungen am ganzen Körper».
Nach dem Unfall war der 22-Jährige weitergefahren, ohne sich um den verletzten jungen Mann zu kümmern. Der Täter war per Haftbefehl gesucht worden und erst Wochen später in Berlin festgenommen worden. Der Angeklagte hatte das Geschehene zum Prozessauftakt bereut und sich beim Opfer entschuldigt.
Ein Nebenangeklagter hatte dem Angeklagten nach dem Unfall geholfen, das Tat-Auto zu verstecken. Er wurde wegen versuchter Strafvereitelung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.