Die Ehefrau und die beiden Töchter von Robert Einstein waren in der Nähe von Florenz (Italien) von deutschen Soldaten getötet worden. Die Morde waren Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen einen ehemaligen Hauptmann und weitere Angehörige einer Wehrmachtseinheit. Das Verfahren war Anfang 2014 eingestellt worden, da kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten bestanden habe, hieß es.
Ein Antrag des britischen Journalisten und Schriftstellers Thomas Harding auf Einsicht in die Ermittlungsakte war von der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden. Er klagte - und bekam vor dem Verwaltungsgericht Recht: An der Presserecherche bestehe «aufgrund der historischen Dimension der strafrechtlichen Aufarbeitung von Verbrechen aus der NS-Zeit weiterhin ein herausgehobenes öffentliches Interesse», entschieden die Richter.
Hierbei reiche es nicht aus, nur konkrete Fragen zu beantworten, die Sichtung der Akten sei zu gewähren. Nur so könne der gesamte Sachverhalt eingeschätzt und verstanden werden. Dies gelte auch für die Umstände der Verfahrenseinstellung 2014, teilte das Gericht mit. Schutzwürdige private Interesse stünden der Einsicht nicht entgegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.