Festnahme nach Angriffen von Radfahrer auf Passanten

Nach wiederholten nächtlichen Attacken eines Radfahrers auf Fußgänger in Trier hat die Polizei einen mutmaßlichen Täter festgenommen. Es handele sich um einen 44-Jährigen aus Trier, teilte die Staatsanwaltschaft Trier am Freitag mit. Nach bisherigen Erkenntnissen leide er an einer psychischen Erkrankung und habe womöglich im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier habe daher die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Eine Hand hält Handschellen vor einen Streifenwagen der Polizei. © David Inderlied/dpa/Illustration

Gegen den Deutschen besteht laut Staatsanwaltschaft unter anderem der Tatverdacht des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung. So soll er in der Nacht zum 15. Februar einen 20 Jahre alten Passanten, der in der Fußgängerzone unterwegs war, schwer verletzt haben: Der Beschuldigte sei von hinten kommend mit seinem Fahrrad an seinem Opfer vorbeigefahren und habe «ihm unvermittelt einen schweren Pflasterstein» gegen den Kopf geschlagen. Der 20-Jährige erlitt Schädelfrakturen.

Dem Beschuldigten werde weiter vorgeworfen, am 23. Februar einen 56-Jährigen beim Vorbeifahren mit seinem Fahrrad plötzlich mit einem bisher unbekannten Gegenstand ins Gesicht geschlagen zu haben. Das Opfer habe mehrere blutende Platzwunden am Kopf erlitten, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Zudem gebe es gegen den 44-Jährigen den Verdacht, ebenfalls in der Nacht zum 15. Februar ein geparktes Auto mit einen Steinwurf beschädigt zu haben und vom Fahrrad aus einen Stein in Richtung eines Pärchens geworfen zu haben, der sein Ziel jedoch verfehlt habe.

Der 44-Jährige geriet laut Ermittlern in Verdacht, nachdem an einem Tatort eine DNA-Spur gesichert wurde, die nach Auswertung durch das Landeskriminalamt dem Beschuldigten zugeordnet werden konnte.

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, einen psychiatrischen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit des Mannes zu beauftragen. Der 44-Jährige sei bereits nach einem Urteil des Landgerichts Trier aus dem Jahr 2002 in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht gewesen. Zuvor hatte der «Trierische Volksfreund» über die Festnahme berichtet.

© dpa
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