Falsche Diagnosen mit fatalen Folgen? Pathologe vor Gericht

Er soll falsche Diagnosen mit fatalen Folgen gestellt haben: Ein Pathologe untersucht Gewebeproben zweier Patienten und schließt Hautkrebs aus - dabei müssten beide Männer behandelt werden. Einer von ihnen stirbt ein Jahr später. Es ist nicht der erste Auftritt des Facharztes vor Gericht.
Die Außenaufnahme zeigt das Landgericht Saarbrücken. © Oliver Dietze/dpa/Archivbild

Weil er falsche Diagnosen mit fatalen Folgen gestellt haben soll, muss sich ein bereits verurteilter Pathologe seit Montag erneut vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Dem angeklagten Facharzt wird diesmal Totschlag und versuchter Totschlag vorgeworfen. Die Verteidigerin des Angeklagten verlas zum Prozessauftakt eine Erklärung, wonach dieser die Fehler zutiefst bedauere. «Er wollte zu keinem Zeitpunkt Menschen schaden, für ihn stand stets im Vordergrund, Menschen zu helfen.»

Für zwei Männer sollen falsche Beurteilungen des Pathologen 2019 fatale Folgen gehabt haben: Weil der Facharzt bei der Begutachtung ihrer Gewebeproben Hautkrebs ausgeschlossen hatte, verzichteten sie auf eine medizinische Behandlung. Ein Jahr später starb einer der Patienten (Jahrgang 1952): Eine Obduktion ergab, dass sein gesamter Körper voller Metastasen war. Laut eines Gutachters hätte bei adäquater Therapie 2019 eine sehr große Chance bestanden, das Krankheitsgeschehen erheblich zu beeinflussen. «In jedem Fall wäre ein rasches Voranschreiten zu verhindern gewesen, so dass der Verstorbene noch mehrere Jahre Lebenszeit mit zufriedenstellender Lebensqualität gehabt hätte», heißt es in der Anklage.

Bei dem anderen Patienten (45) war die bösartige Erkrankung erst bei einer erneuten Hautveränderung 2020 festgestellt worden. Durch die verspätete Diagnose, so ein Gutachter, habe sich seine Gesamtprognose verschlechtert. «Sehr belastend» sei diese Situation für ihren Mandanten, sagte die Nebenklagevertreterin der Deutschen Presse-Agentur. Bis heute sei er «psychisch sehr angeschlagen» und nicht arbeitsfähig.

Nach Angaben einer Psychiaterin sei der Pathologe über viele Jahre hochgradig abhängig gewesen, zunächst von Alkohol, danach von Psychopharmaka. Vor allem eine schwere Erkrankung seiner Frau, zu der er eine enge Beziehung habe, hätte ihn emotional sehr belastet.

Laut Anklage hatte der Arzt 2018 selbst einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt, weil er zur Ausübung seines Berufes nicht mehr in der Lage gewesen sei. Trotz dieser Erkenntnis habe er weiterhin Diagnosen gestellt und billigend in Kauf genommen, dass sie unzutreffend seien. Ihm sei bewusst gewesen, dass Tumorerkrankungen unbehandelt zwangsläufig den Tod der betreffenden Patienten nach sich ziehen würden. Der Prozess geht am Dienstag weiter.

2022 war der Mann bereits wegen fahrlässiger Tötung, schwerer Körperverletzung sowie in drei Fällen wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Unter Einbeziehung eines vorangegangenen Urteils unter anderem wegen Betrugs und Bestechung hatte die Gesamtfreiheitsstrafe bei fünf Jahren und drei Monaten gelegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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