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Revision nach lebenslanger Haftstrafe für Mord an Ehefrau

Nach dem Urteil gegen einen 56 Jahre alten Saarländer wegen Mordes an seiner Frau hat die Verteidigung Revision eingelegt. Dies sagte ein Sprecher des Landgerichts Saarbrücken am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Jetzt soll sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.
Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Die Richter hatten den deutschen Angeklagten in der vergangenen Woche zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Sie hatten es als erwiesen angesehen, dass er im Februar seine 53 Jahre alte Ehefrau im Keller des Hauses in Riegelsberg mit einem Handtuch erdrosselt und den Leichnam anschließend in einem Wald vergraben hatte. Dabei habe der vierfache Vater heimtückisch gehandelt. Er habe nicht akzeptieren wollen, dass seine Frau ihn habe verlassen wollen.

Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von unter 15 Jahren plädiert, die Staatsanwaltschaft auf eine lebenslange Haft.

© dpa
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