Der Heranwachsende war am 2. August vom Landgericht Frankenthal wegen Mordes und Vergewaltigung zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hatte er 2020 ein 18-jähriges Mädchen in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er laut Richterspruch zwei weitere Kinder in drei Fällen sexuell.
Die Verteidigung legte nach dem Urteil Haftbeschwerde beim OLG ein. Dieses hob am 6. Oktober den Haftbefehl gegen den Beschuldigten auf, der mehr als zweieinhalb Jahre in U-Haft gesessen hatte: Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr zu vereinbaren. Die Freilassung schlug in der Öffentlichkeit hohe Wellen.
Am 12. November kam der junge Mann wegen des Haftgrunds Wiederholungsgefahr erneut in Untersuchungshaft. Der Staatsanwaltschaft zufolge waren die Ermittler auf einen Internetchat gestoßen, in dem der 19-Jährige gegenüber einer etwa 20 Jahre alten Frau sexuelle Gewaltfantasien geäußert hatte. Befürchtet werde angesichts der kriminellen Vorgeschichte, dass der Mann der Frau etwas antun könnte. Der Verteidiger legte dagegen Beschwerde ein.