Vor rund vier Monaten war ein 39-Jähriger vom Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Demnach hatte der Saarländer Ende Januar 2022 bei Kusel (Westpfalz) die beiden jungen Polizisten bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen, um gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken teilte zu den Ermittlungsverfahren weiter mit, dass vier Fälle bereits mit rechtskräftigen Verurteilungen jeweils zu Geldstrafen abgeschlossen seien. In zwei weiteren Verfahren sei gegen insgesamt drei Menschen Anklage erhoben worden, und zwar in einem Verfahren im Juli 2022 und in dem anderen Verfahren im Januar 2023.
Die Verfahren waren über eine nach der Tat von Kusel eingesetzte Ermittlungsgruppe eingeleitet worden, da sich Anhaltspunkte für weitere Straftaten von Personen «aus dem sozialen Umfeld» des inzwischen Verurteilten ergeben hätten, hieß es.
Auch gegen den verurteilten 39-Jährigen sind laut Staatsanwaltschaft noch Ermittlungsverfahren anhängig: wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Jagdwilderei und Insolvenzverschleppung.