Es wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet sowie weitere Verfahren. Einer der Beteiligten besaß nämlich keinen Führerschein für sein Motorrad, welches zudem nicht zugelassen war und ein falsches Kennzeichen trug. Ein anderer musste wegen dem möglichen Einfluss von Betäubungsmitteln eine Blutprobe abgeben.