Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim vor 32 Jahren wird die Generalbundesanwaltschaft am Montag (9.30 Uhr) ihr Plädoyer vortragen. Am Dienstag soll dann das Plädoyer der Verteidigung und der Nebenklage folgen. Das Urteil in dem seit November 2022 laufenden Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz soll voraussichtlich am 9. Oktober verkündet werden.
Angeklagt ist ein 52 Jahre alter Deutscher. Er soll 1991 ein Asylbewerberheim in Saarlouis angezündet haben. Der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana war infolge der Flammen gestorben. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, das Feuer aus rassistischer Gesinnung gelegt zu haben.
Der 52-Jährige hatte im Prozess zugegeben, bei der Tat dabei gewesen zu sein. Er bestritt aber, das Feuer gelegt zu haben. Eine Gutachterin und die Jugendgerichtshilfe hatten Jugendrecht gefordert. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt.