Dauern Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis zu maximal zehn Tagen. Kontaktpersonen von Infizierten müssen unabhängig von ihrem Alter und ihrem Impfstatus nicht mehr in Quarantäne. Engen Kontaktpersonen wird aber bei privaten Kontakten die Einhaltung der Hygieneregeln Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften empfohlen.
Mit dem neuen Regelwerk entfällt zudem in Schulen die bisherige Testpflicht mit zwei Tests pro Woche - und wird laut Gesundheitsministerium durch ein zweimal wöchentliches Testangebot ersetzt. Zudem entfällt in Schulen die Regelung, dass sich Schüler einer Klasse bei einem Infektionsfall verpflichtend acht Tage lang testen und Maske tragen müssen. Die neuen Regeln gelten bis 4. Juni.