Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen. Die Urteilsbegründung werde schriftlich ergehen, und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, sagte die Richterin in dem Zivilprozess am Montag in Mainz. Zu den Gründen für die Entscheidung äußert sich das Gericht erst, wenn die Begründung den Prozessparteien zugestellt ist. Die Verkündung des Urteils hatte nur wenige Minuten gedauert.
Der Anwalt der Frau kündigte an, die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz anzurufen. Er sprach von einem «Fehlurteil». Die Klägerin von «einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen».
Die Zahnärztin hatte in ihrer Klage gegen Astrazeneca ein Schmerzensgeld von mindestens 150 000 Euro gefordert. Der Rechtsbeistand der beklagten Seite hatte gefordert, die Klage abzuweisen. Eine außergerichtliche Einigung war zuvor nicht zustande gekommen.
«Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt», sagte die Klägerin, die zum Zeitpunkt der Impfung mit Astrazeneca 40 Jahre alt war. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.
Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will ein Gutachten
einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, «ob eine
Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen
wissenschaftlichen Stand geboten war».
Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen «Bärendienst» für die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie. Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an Astrazeneca als Impfstoff festgehalten. Sie fürchte, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshof entschieden werde.
Die Klägerin hatte zu Beginn des Zivilverfahrens in Mainz Ende Juni gesagt, sie habe sich aus Verantwortung gegenüber ihrer Familie, ihren Patienten und der Gesellschaft impfen lassen. In dem Impfzentrum sei sie aber nicht ausreichend und nur oberflächlich über die möglichen Nebenwirkungen und Risiken des Impfstoffs aufgeklärt worden. Sie sei wegen des von der Berufsgenossenschaft anerkannten Hörschadens auf der rechten Seite lange krankgeschrieben gewesen und habe immer noch Beschwerden. Im Herbst solle es eine berufliche Wiedereingliederung geben.
Die Anwälte der Frau verwiesen in ihrer Klagebegründung auch auf die Situation im Frühjahr 2021, als Astrazeneca-Impfungen vorübergehend ausgesetzt worden waren. Grund waren seltene Fälle von Hirnvenenthrombosen (Blutgerinnsel) in Kombination mit einer reduzierten Zahl von Blutplättchen. Unter anderem die europäische Arzneimittelbehörde EMA nahm die Fälle unter die Lupe. Ergebnis: Der Nutzen der Impfung überwiege eindeutig das Risiko.
Die Anwälte von Astrazeneca hatten in der Sitzung auf Diagnosen der behandelenden Ärzte verwiesen, die bei der Frau einen Hörsturz festgestellt hatten. Die Ursachen dafür könnten vielfältig sein und müssten nichts mit der Impfung zu tun haben. Die Impfungen mit dem Covid-19-Wirkstoff des britisch-schwedischen Herstellers seien zwar kurzzeitig im Frühjahr 2021 ausgesetzt worden, der Impfstoff sei aber immer zugelassen gewesen.
Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.