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Missbrauchsfall: 60 Zeugen befragt, 25 Hinweise

An der Aufklärung und den Hintergründen im Edenkobener Entführungs- und Missbrauchsfall arbeiten die Ermittler auf Hochtouren. Auch die Wege der Justiz werden ausführlich beleuchtet.
Schulweg
Ein Schild mit dem Schriftzug Schule und das dazugehörige Piktogramm, davor ein PKW. © Christoph Reichwein/dpa

Bei den Ermittlungen im Entführungs- und Missbrauchsfall eines zehnjährigen Mädchens in Edenkoben sind bislang 60 Zeuginnen und Zeugen vernommen worden. Aus der Bevölkerung seien mehr als 25 Hinweise eingegangen, denen ebenfalls nachgegangen werde, sagte Justizminister Herbert Mertin (FDP) am Donnerstag im Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags in Mainz. Weitere Zeugenvernehmungen sollen noch folgen. Die Untersuchung der Spuren am Tatort sowie an dem sichergestellten Mobiltelefon des beschuldigten 61-Jährigen dauerten an.

Der Mann soll vor wenigen Tagen das Kind auf dem Schulweg in seinem Auto entführt und dann sexuell missbraucht haben. Der mehrfach auch wegen Sexualstraftaten verurteilte Mann wurde nach einer Verfolgungsfahrt festgenommen und sitzt nach Angaben des Justizministers weiter in Untersuchungshaft. Das Kind war nach der Tat befreit worden.

Der 61-Jährige war erst wenige Monate vor dem Entführungs- und Missbrauchsfall aus dem Gefängnis entlassen worden. Danach war der Mann engmaschig von der Polizei überwacht. Zudem wurde ihm unter anderem untersagt, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen und sich in der Nähe von Spielplätzen, Schwimmbädern, Schulen und Kindergärten aufzuhalten. Ferner durfte er weder ein internetfähiges Handy noch einen Laptop besitzen, um keine Foto- oder Videoaufnahmen herzustellen.

Gegen diese Weisung hatte der Mann nach Angaben des Justizministers und der Ermittler verstoßen. Der Anweisung, Therapieangebote anzunehmen, sei der 61-Jährige ebenfalls nicht nachgekommen. Zuvor hatte sich der Beschuldigte den Angaben zufolge auch geweigert, eine elektronische Fußfessel zu tragen.

Wenige Tage vor der Tat beantragte die Staatsanwaltschaft Frankenthal einen Haftbefehl, weil der 61-Jährige gegen diese Auflagen verstoßen hatte. Die Akten mit dem Haftbefehl seien wegen der Erkrankung einer Mitarbeiterin aber erst mit Verzögerung an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet worden und erst nach der Tat angekommen, berichtete der Justizminister im Rechtsausschuss.

© dpa
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