Die Integrationsministerin betonte die finanziellen Hilfen der Landesregierung für die Kommunen in Rheinland-Pfalz. Seit dem Jahr 2016 sei über eine halbe Milliarde Euro an Sonderzahlungen geflossen. Das von den Kommunen im Land in Auftrag gegebene Gutachten, nach dem es einen verfassungsrechtlichen Anspruch von Städten, Gemeinden und Landkreisen auf eine Vollkostenerstattung durch das Land gebe, behandele nicht alle Wege der Kostenerstattung, sagte Binz. Daher sei die Landesregierung auch der Meinung, dass die bisherigen Regelungen für die Erstattung der Flüchtlingskosten verfassungsgemäß seien.
Binz hatte vor wenigen Tagen die Aufstockung der Aufnahmekapazitäten für geflüchtete Menschen im Land angekündigt. In den Aufnahmeeinrichtungen (AfA) des Landes sollen damit dann insgesamt rund 8000 Plätze zur Verfügung stehen. Nach Angaben der Ministerin steigt die Zahl der geflüchteten Menschen derzeit stark an. Daher sei es nicht zu vermeiden, die Verteilung der Menschen an die Kommunen auf bis zu 400 pro Woche in der nächsten Zeit anzuheben.
Die kommunalen Spitzenverbände hatten bei der Präsentation des Gutachtens erklärt, es werde eine politische Lösung in der Finanzfrage angestrebt. Sollte das aber nicht möglich sein, werde auch der Weg über eine Klage nicht ausgeschlossen. In der Landtagsdebatte mahnten auch die Oppositionsfraktionen eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz für der Aufnahme und Integration der geflüchteten Menschen an.