Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche können Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision dagegen einlegen.
Der Prozess gegen den Angeklagten mit deutscher Nationalität hatte am Montag begonnen. Nach den Feststellungen des Gerichts griff dieser Ende März dieses Jahres seinen gesetzlichen Betreuer zu Hause an. Er stach laut Anklage sieben Mal mit einem Messer auf das Opfer ein und versetzte ihm dann noch von hinten zwei Hiebe mit einer Machete. Der auf den Balkon der Wohnung geflüchtete Betreuer schrie um Hilfe, eine Nachbarin wählte deshalb den Notruf.
Der 60-Jährige starb wenig später aufgrund seiner schweren Verletzungen im Krankenhaus. Den Ermittlungen zufolge litt der Angeklagte an einer schizophrenen Psychose und einer leichten Intelligenzminderung.
Einige Nachbarn beschrieben den Angeklagten vor Gericht als ruhig und freundlich. Andere berichteten hingegen von Drohungen, dass er sie oder seinen Betreuer umbringen wolle.