Sexuelle Nötigung: Ehemaliger Pfarrer weist Vorwurf zurück

Ein früherer katholischer Pfarrer steht wegen sexueller Nötigung eines 14-Jährigen vor Gericht. Auch andere Minderjährige sollen in den 90er-Jahren betroffen gewesen sein.
Vor dem Landgericht Saarbrücken hat ein Prozess gegen einen früheren Pfarrer (r) begonnen. © BeckerBredel/dpa

Wegen sexueller Nötigung muss sich seit Montag ein Pfarrer im Ruhestand aus dem Bistum Trier verantworten. Er soll einen 14-jährigen Messdiener gedrängt haben, sexuelle Handlungen an sich zu dulden. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Saarbrücken wies der 69-Jährige den Vorwurf «mit Nachdruck» zurück. «Das angebliche Nötigungsdelikt hat nicht stattgefunden, und ich bin zuversichtlich, dass sich das auch im Verlauf des Prozesses herausstellen wird», sagte er. Angaben zu seiner Person wollte er vor Gericht nicht machen.

Laut Anklage soll der Mann 1997 im saarländischen Freisen den 14-Jährigen zur Übernachtung ins Pfarrhaus eingeladen habe. Dort soll er ihm abends mehrere Gläser Wein zu trinken gegeben haben. Später habe er ihn mit Gewalt auf ein Bett gedrückt, sexuell berührt und seine Bitten, damit aufzuhören, missachtet. Schließlich sei es dem Jungen gelungen, sich loszureißen und zu fliehen. Auf seiner Flucht vor dem Angeklagten habe er sich im Bad eingesperrt und durch ein geöffnetes Fenster um Hilfe gerufen.

Der Hauptbelastungszeuge, der ebenfalls Pfarrer geworden sein soll, soll am Dienstag gehört werden. Auf Antrag seines Nebenklagevertreters findet seine Befragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Verfahren geht zurück auf eine Strafanzeige des Bistums Trier, nachdem der Geschädigte Angaben gegenüber dem erzbischöflichen Offizialat Köln gemacht hatte. Bislang wurden sieben weitere Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte demnach am 13. März fallen.

Vor der Verhandlung hatten am Morgen Mitglieder des Vereins Missbit («Missbrauchsopfer im Bistum Trier» e.V.) vor dem Gebäude protestiert. Unter ihnen war auch ein 39-Jähriger, der nach eigenen Angaben 1999 im Alter von 15 Jahren ebenfalls Opfer von sexuellem Missbrauch durch den Angeklagten gewesen sein soll. Er hatte nach eigene Angaben 2006 Anzeige erstattet, der Vorwurf sei jedoch verjährt, weil keine körperliche Gewalt ausgeübt worden sei.

Der Mann gehört zu mehreren anderen Betroffenen, die am Donnerstag und Freitag als Zeugen aussagen sollen. Der Verteidiger des Angeklagten beantragte, die Öffentlichkeit davon auszuschließen, weil die Vernehmungen Einblicke in die Sexualsphäre seines Mandanten ermöglichen könnten. Der Nebenklagevertreter lehnte dies ab, weil das Antragsrecht nur Zeugen selbst zustehe. Das Gericht will seine Entscheidung darüber am Dienstag mitteilen. (Az: 3 KLs 16 Js 143/21 (11/22).

© dpa
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