Wegen heimtückischen Mordes aus Habgier und Raubes mit Todesfolge steht seit Mittwoch ein 22-jähriger Mann vor dem Mainzer Landgericht. Die Anklage wirft ihm vor, im April 2022 an der Tür seiner Nachbarin geklingelt und sie mit zehn Messerstichen getötet zu haben. Als Motiv der Tat nannte die Staatsanwaltschaft das Auto der 41-Jährigen, das der 22-jährige Deutsche damals benötigte, um zu einer Freundin im hessischen Gemünden zu fahren. Zum Auftakt erklärte einer der beiden Verteidiger, sein Mandant werde sich «schweigend verteidigen» und weder zur Sache noch zu seiner Person Angaben machen.
Das Schwurgericht stieg direkt in die Beweisaufnahme ein und hörte eine Nachbarin der damals Getöteten sowie eine Hausmeisterin und die ersten Polizeibeamten, die vor Ort eintrafen. Die Frau aus der Nachbarschaft erzählte, sie sei gerade aufgestanden, als sie ein zweimaliges Klingeln an der Tür ihrer Nachbarin gehört habe. Dann habe sie dumpfe Geräusche aus der Nebenwohnung gehört. «Ich ging zwei- oder dreimal an ihre Tür, klopfte und fragte, ob alles in Ordnung sei», erzählte die Zeugin. Sie habe geglaubt, die Nachbarin sei möglicherweise gestürzt und komme nicht mehr alleine hoch.
Erst als sie bei einem zufälligen Blick aus ihrem eigenen Badezimmerfenster beobachtet habe, dass der Angeklagte ins Auto der 41-Jährigen stieg, habe sie geahnt, dass etwas passiert sein müsse. Sie benachrichtigte die Hausmeisterin und die Polizei. Zwei Beamte, die als erstes vor Ort waren, erklärten, man sei über den Erdgeschossbalkon in die Wohnung des Opfers gelangt und habe es tot aufgefunden. Es fanden sich Blutspuren auf dem Balkon und im Bereich der Eingangstür in der Wohnung. Im Bad habe das Opfer rücklings auf dem Boden gelegen, der Hals sei tief eingeschnitten gewesen, außerdem lag ein Kabelbinder um den Hals.
Der Angeklagte war am Folgetag in Gemünden festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt worden. Das Gericht hat weitere neun Verhandlungstage bis Ende November terminiert. Fortsetzung ist am 24. Oktober.