Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war ein Mann mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben, zahlreiche wurden verletzt und traumatisiert. Der Täter war im August vom Landgericht Trier wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht wegen einer psychischen Erkrankung des Mannes dessen Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.
Der 1. Dezember habe sich «ins kollektive Gedächtnis der Triererinnen und Trierer eingebrannt», teilte die Stadt mit. «Auch, weil so viele Menschen auf irgendeine Art und Weise von der Tat betroffen waren. Sei es als direktes Opfer, Angehöriger, als Zeuge oder auch als Helfer im Nachgang.» Das Datum und die Ereignisse würden den Menschen lange in Erinnerung bleiben: Deshalb solle in enger Abstimmung mit Angehörigen und Opfern ein dauerhafter Gedenkort eingerichtet werden.
Dabei seien inzwischen die letzten Abstimmungen erfolgt: Die Hinterbliebenen und Betroffenen hätten sich für einen Ort und die ausführenden Künstler entschieden, sagte der Sprecher. «Es wird einen zentralen Gedenkort und kleinere, dezentrale Gedenkorte in der Fußgängerzone geben.» Über die Pläne würden zunächst die städtischen Gremien, dann auch die Öffentlichkeit in Kenntnis gesetzt.
Beim Zeitplan sei man noch in der Abstimmung. Da es sich um zwei Teile handele - also dezentral und zentral - könnte es sein, dass die Fertigstellung nacheinander erfolge, hieß es.